Wenn Sie Studierende/r an einer Hochschuleinrichtung sind, der/die den ersten OLS-Sprachtest in Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch oder Portugiesisch abzulegen hat und ein Ergebnis zwischen den GER-Stufen A1 und B1 erreicht, dann werden Sie automatisch per E-Mail dazu aufgefordert, einen OLS-Sprachkurs in derselben Sprache wie der des Sprachtests zu besuchen. Bei Bulgarisch, Tschechisch, Dänisch, Estnisch, Griechisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Polnisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch erhalten Sie automatisch eine Lizenz für den Sprachkurs, wenn Sie in Ihrem ersten Sprachtest ein Ergebnis unter der GER Stufe A2 erreicht haben.
Erreichen Sie ein anderes Ergebnis, können Sie entweder an einem OLS-Sprachkurs in der Hauptsprache Ihrer Ausbildung oder Arbeit oder in der Landessprache des Zielortes Ihrer Mobilität mit Erasmus+ bzw. dem Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen, vorausgesetzt diese Sprache ist in OLS verfügbar. Sie erhalten dann von Ihrer entsendenden Institution/ Organisation eine Benachrichtigung per E-Mail, in der Sie zur Teilnahme an einem OLS Sprachkurs aufgefordert werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei der Auswahl der Sprache(n), die Sie auf OLS lernen wollen, Ihre Mobilitätssprache gewählt haben, erhalten Sie automatisch eine Sprachkurslizenz. Sie erhalten diese unabhängig vom Ergebnis Ihres Sprachtests, und vorausgesetzt, dass der Sprachkurs auf dem erforderlichen Niveau verfügbar ist.
Wenn Sie Lerner/In im Rahmen einer Beruflichen Bildung (VET) oder Erasmus+-Freiwillige/r sind, werden die entsendenden/aufnehmenden Institutionen/Organisationen und die koordinierenden Organisationen von Erasmus+ bzw. des Europäischen Solidaritätskorps auf Basis von individuellen sprachlichen Fähigkeiten und Notwendigkeiten entscheiden, welche Teilnehmer/Innen zur Teilnahme an einem OLS-Sprachkurs aufgefordert werden. Entsendende Institutionen/koordinierende Organisationen werden automatisch über abgeschlossene Sprachtests informiert und entscheiden nach der Benachrichtigung unter Berücksichtigung der Ergebnisse, ob und wem Zugriffsrechte für OLS Sprachkurse zugesprochen werden.
Wenn Sie keine E-Mail mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem OLS-Sprachkurs erhalten haben, dann prüfen Sie bitte den Spamordner/Ordner „Junk-E-Mail“ Ihres Posteingangs oder wenden sich an Ihre entsendende Institution/Organisation (Koordinator/In).