Der OLS-Sprachtest (ein erster Test muss vor der Mobilität und ein Abschlusstest muss am Ende der Mobilität abgelegt werden) muss von allen Teilnehmern/Innen abgelegt werden, die an einer Mobilität mit Erasmus+ oder dem Europäischen Solidaritätskorps zwecks Studium, Praktikum oder als Freiwillige in einem anderen Land aus dem Programm teilnehmen und die eine der folgenden Sprachen als Hauptsprache beim Unterricht, bei der Arbeit oder beim freiwilligen Dienst haben (außer für Muttersprachler).
Der erste Sprachtest muss vor Beginn des Mobilitätszeitraums und der abschließende Sprachtest nach Ende des Mobilitätszeitraums absolviert werden.
Für Studierende an einer Hochschuleinrichtung ist er ebenfalls Voraussetzung für die Mobilität. Die entsendende Institution/Organisation kann darüber entscheiden, ob sie die Zahlung der letzten Rate der finanziellen Unterstützung von der Beendigung des abschließenden OLS-Sprachtests am Ende der Mobilität abhängig macht. Dies sollte in Artikel 6.3 der Stipendiumsvereinbarung festgelegt werden.